Wassertermperatur Starnberger See, bei uns am Steg in 1 Meter Tiefe gemessen. Am 27.02.2021 : 6,0 Grad Celsius
Familie
Manuela & Thomas Hubl
An der Mühle 1
D-82347 Bernried am Starnberger See
mail: anfrage@hubl.org
tel: +49-8158-9071141
mobil: +49-151-55566446
Bereits im Betriebsjahr 2020 stellte uns die Pandemie vor besondere Herausforderungen im Betrieb. Mit Kreativität, konnten wir dennoch einen sicheren Aufenthalt für unsere Gäste gewährleisten.
Fischereiverkauf als Straßenverkauf war die gesamte Zeit möglich, da systemrelevante Nahrungsversorgung.
Ab 10.06.2020 durfte auch Bad und Biergarten wieder öffnen. Selbstverständlich mussten Tische desinfiziert und Abstände eingehalten, sowie beim betreten des Grundstückes die Kontaktdaten erfasst werden.
Mund-Nasen-Schutz war am Eingangsbereich und im WC-Bereich verpflichtend, da auf der Liegewiese unter freiem Himmel die Abstände eingehalten werden konnten. Dies realisierten wir über eingemähte Felder; in diesem 3x3 m großen Feld durfte sich eine Familie aufhalten.
Wenn diese Felder belegt waren (und damit die Personenobergrenze erreicht war), war kein weiterer Einlass mehr möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für uns dieses Konzept nur gehandhabt werden kann, wenn keine Vorreservierungen erfolgten. Wir machten hierbei auch für Stammkunden keine Ausnahme, da dies zu unnötigen Diskussionen der wartenden Besucher geführt hätte.
Aufgrund des Desinfektionsaufwandes, verzichteten wir auf den Verleih von Sonnenschirmen und Liegestühlen.
Bootsverleih von Ruder- und Tretbooten:
In der Hauptsaison lag die Mindestmietdauer bei 2 Stunden, da wir die wesentlichen Kontaktflächen jedes Bootes nach der Benutzung desinfiziert hatten. Eine Vorreservierung war auch bei den Booten nicht möglich (Ausnahme: Ganztagesreservierung und Start ab 10.00 Uhr)
Schon immer wird die Wasserqualität an unserer Badestelle vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim biologisch und chemisch geprüft und überwacht. Insbesondere Kot von Wildvögeln in zu großer Ansammlung könnte für Verunreinigung sorgen, was jedoch seit vielen Jahren bei uns nicht der Fall ist. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir deshalb vom Füttern der Vögel auch nicht begeistert sind (im übrigen ist das für die Gesundheit der Vögel nicht einträglich).
Wir gehen davon aus, dass der Betrieb 2021 ähnlich zu erfolgen hat.
Warum gibt es bei uns ein solches Hygienekonzept und beim Baden irgendwo am See, darf ich einfach hineinspringen (wo der Seezugang öffentlich möglich ist)?
Als Betreiber eines Bades ist man seitens der Behörden verpflichtet, entsprechende Hygienemassnahmen einzuhalten und umzusetzen, wir fallen hier unter die Hallenbadverordnung.
Im freien Bereich gibt es keinen Betreiber und damit keine ähnlichen Verpflichtungen.
Bleibt´s gsund!
An der Mühle 1
D-82347 Bernried
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